Aktuelle Änderung zum Thema Rechtfertigende Indikation
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Eine rechtfertigende Indikation ist eine Begründung für eine medizinische Maßnahme oder eine Behandlung zur Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen. Um als gerechtfertigt anerkannt zu werden, sollte eine Indikation folgende Informationen enthalten:
- Patienteninformationen: Name, Alter, Geschlecht und andere relevante medizinische Informationen des Patienten.
- Anamnese: Eine genaue und ausführliche Krankengeschichte des Patienten.
- Behandlungsbedürftigkeit: Eine Begründung dafür, warum die Behandlung für den Patienten erforderlich ist, z.B. Schmerzen, Funktionsstörungen oder klinische Symptome.
- Alternative Behandlungsmöglichkeiten: Eine Überprüfung anderer Behandlungsmöglichkeiten und eine Begründung, warum sie für den Patienten nicht geeignet sind.
- Nutzen-Risiko-Abwägung: Eine Abwägung des möglichen Nutzens der Behandlung im Vergleich zu den möglichen Risiken.
- Informed Consent: Eine Bestätigung, dass der Patient über die Behandlung und ihre möglichen Risiken informiert wurde und sein Einverständnis zur Durchführung gegeben hat.
Gemäß der Änderung des § 85 StrlSchG (zuletzt revidiert am 20. Mai 2021) wurden die Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Meldepflichten für Daten und Bilddokumente bei Anwendungen am Menschen festgelegt. Eine neue Dokumentationspflicht wurde eingeführt, die eine präzise Festlegung sowohl des Datums als auch der Uhrzeit des Stellens der Rechtfertigenden Indikation (RI) erfordert.
„(1) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass über die Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen unverzüglich Aufzeichnungen angefertigt werden. Die Aufzeichnungen müssen Folgendes enthalten:
- Angaben zur rechtfertigenden Indikation und den Zeitpunkt der Indikationsstellung,
- den Zeitpunkt und die Art der Anwendung,
- Angaben zur Exposition
- der untersuchten oder behandelten Person oder zur Ermittlung dieser Exposition sowie
- von Betreuungs- und Begleitpersonen, sofern nach der Rechtsverordnung nach § 86 Satz 2 Nummer 3 ihre Körperdosis zu ermitteln ist,
- den erhobenen Befund einer Untersuchung“
Fazit:
Bitte achten Sie in Zukunft darauf, dass sowohl das Datum als auch die Uhrzeit bei der Dokumentation der Rechtfertigenden Indikation (RI) in nachvollziehbarer Weise festgehalten werden. Es ist von äußerster Bedeutung, dass Sie die Verpflichtung zur Information des Patienten bezüglich der potentiellen gesundheitlichen Risiken, die durch ionisierende Strahlung verursacht werden können, nicht außer Acht lassen. Diese Informationspflicht obliegt dem Arzt, der über die erforderliche Fachkunde Strahlenschutzes verfügt.
Möchten Sie Ihr Wissen mehr über die Rechtfertigende Indikation und die praktische Umsetzung auffrischen sowie weitere Neuerungen im Strahlenschutz erfahren, laden wir Sie ein noch vor dem Ablauf der 5 Jahres Frist Ihre Fachkunde oder Kenntnisse bei STRUTZING StrahlenSchutzTraining zu aktualisieren.