der Strahlenschutz Aktualisierungskurs frischt die Kenntnisse wieder auf und erweitert diese

📄 Klare Teilnahmebedingungen | 🎓 Regelungen für Kurse | 🔁 Umbuchung & Ersatzperson | 🧾 Nachweise & Bescheinigungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Wichtigste auf einen Blick ⭐

  • Stornierung: Eine kostenfreie Stornierung ist grundsätzlich bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn möglich.
  • 🔁 Umbuchung oder Ersatzperson: Eine einmalige kostenfreie Umbuchung oder die Benennung einer Ersatzperson ist bis 3 Kalendertage vor Kursbeginn möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • 🤝 Mitwirkung & Nachweise: Erforderliche Angaben, Unterlagen und Nachweise müssen rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden.
  • 💻 Technik & Anwesenheit: Für Online-Kurse sind geeignetes Endgerät, Kamera, Mikrofon, stabile Internetverbindung und vollständige Anwesenheit erforderlich.
  • 🧾 Daten sorgfältig prüfen: Rechnungsdaten und Teilnehmendendaten sollten vor dem Absenden geprüft werden.
  • 🎓 Bescheinigung: Bescheinigungen werden ausgestellt, wenn alle kursabhängigen Voraussetzungen erfüllt sind.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

STRUTZING StrahlenSchutzTraining UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 05.07.2026


Inhaltsübersicht

  • § 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
  • § 2 Angebote, Anmeldung und Vertragsschluss
  • § 3 Leistungsumfang, Kursformate und regulatorische Rahmenbedingungen
  • § 4 Teilnahmevoraussetzungen, Mitwirkungspflichten und Nachweise
  • § 5 Lernplattform, digitale Kursumgebung und Zugangsdaten
  • § 6 Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung und Verwaltungsleistungen
  • § 7 Umbuchungen, Ersatzteilnehmende, Stornierungen und Nichterscheinen
  • § 8 Absage, Verschiebung und Änderung von Veranstaltungen
  • § 9 Prüfungen und Teilnahmebescheinigungen
  • § 10 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Aufzeichnungsverbot
  • § 11 Datenschutz und Kommunikation
  • § 12 Haftung und Grenzen der Verantwortlichkeit
  • § 13 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Kursen
  • § 14 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit der STRUTZING StrahlenSchutzTraining UG (haftungsbeschränkt), Mainzer Landstraße 227, 60326 Frankfurt am Main, Deutschland, nachfolgend „STRUTZING“ oder „Veranstalter“ genannt, über die Durchführung von Kursen, Seminaren, Lehrgängen, Trainingsveranstaltungen, Online-Schulungen, Live-Webinaren, Präsenzveranstaltungen, Inhouse-Schulungen sowie damit zusammenhängenden Nebenleistungen.


Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich abweichende Regelungen für einzelne Kundengruppen getroffen werden. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


Kunde im Sinne dieser AGB ist die Person oder Stelle, die den Vertrag mit STRUTZING schließt. Teilnehmende sind die Personen, die an der jeweiligen Veranstaltung teilnehmen. Kunde und teilnehmende Person können identisch sein, müssen es aber nicht.


Kursbeginn ist der in der Buchungsbestätigung, Kursbeschreibung oder im veröffentlichten Ablaufplan ausgewiesene Beginn des gebuchten Kursformats oder Kursabschnitts. Dienstleistungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem STRUTZING für die konkrete Buchung mit kursbezogenen Leistungen beginnt; dies kann insbesondere bei Kursen mit Praktikumsanteil, Prüfung von Unterlagen, Abstimmung von Praktikumsstandorten, Vorbereitung behördlicher Meldungen oder individueller Kursorganisation vor dem Kursbeginn liegen.


Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn STRUTZING ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn STRUTZING in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.


Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Rahmenverträge, Leistungsbeschreibungen, behördliche Vorgaben und ausdrücklich bestätigte Nebenabreden, haben Vorrang vor diesen AGB.


Soweit in diesen AGB auf Textform Bezug genommen wird, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form vorgeschrieben ist.


§ 2 Angebote, Anmeldung und Vertragsschluss

Die Darstellung von Kursen, Terminen, Preisen und Leistungen auf der Website, in Informationsmaterialien oder in sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anmeldung bzw. Buchung.


Die Anmeldung kann insbesondere über das Online-Buchungsportal, per E-Mail oder auf anderem von STRUTZING angebotenen Weg erfolgen. Mit Absenden der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags ab.


Vor Absenden einer Online-Anmeldung kann der Kunde seine Eingaben prüfen und berichtigen. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten, insbesondere Name, Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, Kursauswahl, Teilnehmerdaten und gegebenenfalls Arbeitgeber-, Standort-, Bestellnummern- oder Kostenträgerangaben, ist der Kunde verantwortlich.


Der Vertrag kommt durch die Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung von STRUTZING, durch Zahlungsaufforderung, durch Bereitstellung des Zugangs zur Lernplattform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.


Erfolgt eine Buchung durch eine Organisation, durch eine hierzu berechtigte Person oder unter Nutzung eines von der Organisation bereitgestellten oder mit STRUTZING abgestimmten Buchungswegs, Buchungscodes, Kostenstellenverfahrens, Rahmenvertrags oder vergleichbaren Zuordnungsmerkmals, wird die Buchung der jeweiligen Organisation als Kunde zugerechnet, soweit die Umstände dies erkennen lassen.


Die bloße Angabe einer Organisation, eines Arbeitgebers, einer Klinik, Praxis, Rechnungsanschrift, Kostenstelle oder sonstigen Zuordnung begründet für sich allein keine Zahlungspflicht dieser Organisation, wenn die Buchung der Organisation nicht zurechenbar ist oder von dieser nicht genehmigt wird.


Die anmeldende Person versichert, zur Buchung für die angegebene Organisation berechtigt zu sein oder die Kostenübernahme vor der Anmeldung intern geklärt zu haben. STRUTZING ist berechtigt, bei Zweifeln an der Berechtigung eine Bestätigung der angegebenen Organisation oder eine abweichende Rechnungsadresse zu verlangen.


Wird eine Buchung für eine Organisation vorgenommen und verweigert diese die Genehmigung oder Kostenübernahme mangels Berechtigung der anmeldenden Person, bleibt die anmeldende Person zahlungspflichtig, sofern sie nicht nachweist, dass sie selbst nicht Vertragspartner geworden ist und keine eigene Zahlungspflicht übernommen hat. Gesetzliche Regelungen zur Stellvertretung bleiben unberührt.


Vertragssprache ist Deutsch. STRUTZING stellt dem Kunden die für den Vertrag relevanten Informationen in Textform oder über die im Buchungsprozess angegebenen Kommunikationswege zur Verfügung.


§ 3 Leistungsumfang, Kursformate und regulatorische Rahmenbedingungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, dem gebuchten Kursformat, der Buchungsbestätigung, einem individuellen Angebot, dem veröffentlichten Ablaufplan oder einer gesonderten Vereinbarung.


STRUTZING bietet insbesondere behördlich anerkannte Strahlenschutzkurse und damit zusammenhängende Fortbildungsleistungen an. Die Kurse können je nach Kursformat als Live-Webinar, Präsenzveranstaltung, Inhouse-Schulung, eLearning-Phase, Blended-Learning-Format oder Kombination dieser Bestandteile durchgeführt werden.


Die Durchführung der Kurse erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, insbesondere nach den einschlägigen Vorgaben des Strahlenschutzrechts sowie nach Maßgabe der jeweils geltenden behördlichen Anerkennung des Kursformats.


Soweit gesetzliche, behördliche oder anerkennungsbezogene Vorgaben geändert werden oder zusätzliche Anforderungen entstehen, ist STRUTZING berechtigt, Kursablauf, Inhalte, technische Durchführung, Anwesenheitskontrolle, Prüfungsform, Gruppengrößen oder organisatorische Anforderungen entsprechend anzupassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.


STRUTZING schuldet die sorgfältige Organisation und Durchführung des gebuchten Kurses nach Maßgabe der geltenden Kursbeschreibung. Ein bestimmter beruflicher, behördlicher oder sonstiger Erfolg, der außerhalb der ordnungsgemäßen Kursdurchführung liegt, wird nicht geschuldet.


Soweit praktische Ausbildungsanteile Bestandteil eines Kurses sind, erfolgen diese nur im Rahmen der hierfür vorgesehenen und anerkannten Strukturen. Die Einbindung von Kursstätten, Dozierenden, Räumen, Geräten oder sonstiger Infrastruktur steht unter dem Vorbehalt der fachlichen, organisatorischen und gegebenenfalls behördlichen Eignung.


Angaben zu Unterrichtseinheiten, Kursbestandteilen, Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen, Prüfungsanforderungen und praktischen Ausbildungsanteilen ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung und können durch gesetzliche oder behördliche Vorgaben beeinflusst werden.


§ 4 Teilnahmevoraussetzungen, Mitwirkungspflichten und Nachweise

Der Kunde und die teilnehmende Person sind verpflichtet, alle für die Kursteilnahme, Kursdurchführung, Prüfung, Dokumentation und Ausstellung der Bescheinigung erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen.


Die teilnehmende Person hat die im jeweiligen Kurs mitgeteilten Teilnahmevoraussetzungen einzuhalten. Dazu können insbesondere gehören: rechtzeitige Anwesenheit, durchgängige Teilnahme, aktive Mitarbeit, eingeschaltete Kamera bei Online-Veranstaltungen, geeignete technische Ausstattung, ausreichende Internetverbindung, Nutzung eines geeigneten Endgeräts sowie Einhaltung der Hinweise zur Prüfung und Identitätskontrolle.


Die Teilnahme mit einem Smartphone ist unzulässig, soweit STRUTZING dies aufgrund des Kursformats, der Prüfung, der Aufsicht, der Lesbarkeit von Unterlagen oder sonstiger organisatorischer Anforderungen vorgibt. Bei Nutzung eines Tablets kann die Bereitstellung eines zusätzlichen Endgeräts für Prüfungen oder Identitätskontrollen verlangt werden.


Der Kunde und die teilnehmende Person haben auf Anforderung von STRUTZING Nachweise, Erklärungen oder Unterlagen einzureichen, soweit diese zur Klärung von behördlichen Auflagen, Zulassungsvoraussetzungen, Teilnahmevoraussetzungen, praktischen Ausbildungsanteilen, Kursstätten, Dozierendeneinsatz oder Bescheinigungserstellung erforderlich sind.


Fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung, technische Probleme im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person, nicht erfüllte Teilnahmevoraussetzungen, fehlende Nachweise oder nicht ausreichende Anwesenheit können dazu führen, dass der Kurs nicht als ordnungsgemäß absolviert gilt oder keine Bescheinigung ausgestellt werden kann.


Kann eine teilnehmende Person aufgrund von Umständen aus ihrer Sphäre nicht oder nicht vollständig teilnehmen, bleibt die Vergütungspflicht unberührt, soweit in diesen AGB oder in einer individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.


Der Kunde hat organisatorische Mitteilungen, insbesondere E-Mails von STRUTZING, Kursinformationen, Zugangsdaten, Zahlungsaufforderungen und Hinweise zu technischen Voraussetzungen, rechtzeitig zu prüfen. Hierzu gehört auch die Kontrolle des Spam-Ordners.


§ 5 Lernplattform, digitale Kursumgebung und Zugangsdaten

Soweit für den gebuchten Kurs vorgesehen, stellt STRUTZING der teilnehmenden Person Zugang zu einer digitalen Lernplattform bereit. Der Zugang dient der Kursorganisation, Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation, Bereitstellung von Kursunterlagen, Bearbeitung von Lernmodulen, Prüfungsvorbereitung oder sonstigen kursbezogenen Zwecken.


Der Umfang, Beginn und die Dauer des Zugangs richten sich nach dem jeweiligen Kursformat, dem Ablaufplan und der Kursbeschreibung. Ein Anspruch auf dauerhaften Zugang nach Abschluss des Kurses besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.


Die Lernplattform und dort bereitgestellte Inhalte sind Bestandteil des jeweils gebuchten termingebundenen Kursformats.


Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde und die teilnehmende Person haben Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und STRUTZING unverzüglich zu informieren, wenn ein Missbrauch oder Verlust von Zugangsdaten vermutet wird.


STRUTZING kann den Zugang zur Lernplattform vorübergehend sperren oder beschränken, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Weitergabe von Zugangsdaten, Verletzung von Urheberrechten, Täuschungshandlungen oder erhebliche Pflichtverletzungen besteht.


Eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit der Lernplattform wird nicht geschuldet. STRUTZING bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen oder Ausfälle bei Drittanbietern können zu Einschränkungen führen.


Wissensabfragen, Quiz oder Übungsfragen im Lernportal dienen der Kursorganisation, Selbstüberprüfung oder Vorbereitung und begründen keine eigenständige Zusage eines bestimmten Lernerfolgs, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.


§ 6 Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung und Verwaltungsleistungen

Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist, sofern nicht abweichend vereinbart, ohne Abzug spätestens 14 Kalendertage vor Kursbeginn fällig. Erfolgt die Buchung kurzfristiger, ist die Zahlung mit Zugang der Zahlungsaufforderung bzw. Rechnung fällig, sofern nichts anderes mitgeteilt wird.


Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versendet. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der angegebenen Rechnungs- und E-Mail-Daten verantwortlich.


Bei Unternehmern kann STRUTZING Sammelrechnungen, standortbezogene Rechnungen, Rechnungen je Kurs oder andere sachgerechte Abrechnungsformen verwenden, soweit dies vereinbart wurde oder dem bisherigen Buchungs- bzw. Abrechnungsablauf entspricht.


Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate oder sonstige Abschlussdokumente werden grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungsausgleich und nach Erfüllung aller kursbezogenen Voraussetzungen ausgestellt oder freigegeben.


Bei Zahlungsverzug ist STRUTZING berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.


Entstehen durch fehlerhafte Angaben des Kunden, unberechtigte Rücklastschriften, nicht einlösbare Zahlungen oder vergleichbare vom Kunden zu vertretende Umstände Kosten, kann STRUTZING diese ersetzt verlangen, soweit gesetzlich zulässig.


Entstehen STRUTZING aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Kunden, aufgrund besonderer Kundenwünsche oder aufgrund eines vom regulären Ablauf abweichenden Bearbeitungsaufwands zusätzliche Kosten oder ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand, ist STRUTZING berechtigt, hierfür eine angemessene Vergütung oder den Ersatz entstandener Aufwendungen zu verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


Dies gilt insbesondere, wenn Leistungen über die reguläre Kursorganisation hinausgehen oder nachträgliche Änderungen bereits erstellter Unterlagen, Abrechnungen, Bescheinigungen, Nachweise oder organisatorischer Abläufe erforderlich werden.


STRUTZING wird den Kunden hierauf nach Möglichkeit vor Entstehung erheblicher zusätzlicher Kosten hinweisen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.


§ 7 Umbuchungen, Ersatzteilnehmende, Stornierungen und Nichterscheinen

Stornierungen und Umbuchungswünsche müssen in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei STRUTZING.


Stornierungen sind bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn kostenfrei möglich, soweit STRUTZING noch keine durch den Kunden individuell veranlassten Vorleistungen erbracht oder vorbereitet hat. Individuell veranlasste Vorleistungen sind insbesondere die Prüfung eingereichter Unterlagen, die Abstimmung oder Vorbereitung von Praktikumsstandorten, die Vorbereitung behördlicher Meldungen, individuelle Kursorganisation oder vergleichbare kursbezogene Leistungen. Soweit solche Leistungen vor einer Stornierung bereits erbracht oder konkret vorbereitet wurden, kann STRUTZING hierfür eine angemessene Vergütung bzw. den Ersatz entstandener Aufwendungen verlangen.


Eine einmalige kostenfreie Umbuchung sowie die Benennung eines Ersatzteilnehmenden sind bis 3 Kalendertage vor Kursbeginn möglich. Die Umbuchung muss auf einen Kurs innerhalb von 6 Monaten ab ursprünglichem Kursbeginn erfolgen. Voraussetzung ist jeweils, dass ein entsprechender Kurs angeboten wird, freie Kapazitäten bestehen, die erforderlichen Angaben rechtzeitig vorliegen und keine organisatorischen, technischen, rechtlichen oder behördlichen Gründe entgegenstehen. Weitere Umbuchungen können nur nach individueller Abstimmung erfolgen. Entsteht hierdurch ein zusätzlicher organisatorischer Aufwand, kann STRUTZING hierfür eine angemessene Vergütung oder den Ersatz entstandener Aufwendungen verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf kostenfreie Umbuchung oder Stornierung. STRUTZING kann im Einzelfall eine Umbuchung anbieten, insbesondere wenn ein geeigneter Ersatztermin verfügbar ist und organisatorische oder behördliche Gründe nicht entgegenstehen.


Eine Umbuchung kann auf einen anderen Termin desselben oder eines vergleichbaren Kursformats erfolgen. Preisunterschiede, geänderte Kursvoraussetzungen oder geänderte behördliche Vorgaben können zu einer Anpassung führen.


Bei Nichterscheinen, verspäteter Teilnahme, vorzeitigem Verlassen des Kurses oder Nichterfüllung der Anwesenheits- oder Mitwirkungspflichten bleibt die Vergütungspflicht bestehen, soweit der Grund im Verantwortungsbereich des Kunden oder der teilnehmenden Person liegt. Dem Verbraucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass STRUTZING kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


Bei nachgewiesener schwerwiegender Verhinderung, insbesondere Krankheit, Unfall, Todesfall im engsten Familienkreis oder vergleichbaren Ausnahmefällen, kann STRUTZING nach eigenem Ermessen eine Umbuchung oder abweichende Kulanzlösung anbieten. Ein geeigneter Nachweis kann verlangt werden.


Soweit ausnahmsweise zwingende gesetzliche Rechte eines Verbrauchers bestehen, bleiben diese unberührt.


§ 8 Absage, Verschiebung und Änderung von Veranstaltungen

STRUTZING ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben, auf andere Uhrzeiten zu verlegen oder organisatorisch anzupassen. Wichtige Gründe können insbesondere sein: zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung oder Ausfall von Dozierenden, höhere Gewalt, technische Störungen, behördliche Anordnungen, gesetzliche Änderungen, Ausfall von Räumen oder Infrastruktur sowie sonstige nicht vorhersehbare oder von STRUTZING nicht zu vertretende Umstände.


STRUTZING ist außerdem berechtigt, einzelne Kurstermine oder Kursabschnitte auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, wenn dies aus organisatorischen, fachlichen, technischen, personellen, behördlichen oder anerkennungsbezogenen Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist und der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt.


Bei Absage oder Verschiebung bemüht sich STRUTZING, einen Ersatztermin, eine Umbuchung oder eine andere zumutbare Lösung anzubieten. Ist eine Ersatzleistung nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet.


STRUTZING ist berechtigt, Dozierende durch andere fachlich geeignete Dozierende zu ersetzen, soweit der wesentliche Charakter des Kurses erhalten bleibt.


Methodische, organisatorische, technische und inhaltliche Anpassungen sind zulässig, soweit sie den Nutzen des Kurses nicht wesentlich beeinträchtigen und insbesondere aufgrund fachlicher Aktualisierungen, gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, technischer Anforderungen oder didaktischer Gründe erforderlich oder zweckmäßig sind.


Ansprüche auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.


§ 9 Prüfungen und Teilnahmebescheinigungen

Soweit für das jeweilige Kursformat vorgesehen, findet eine Prüfung oder sonstige kursbezogene Erfolgskontrolle nach Maßgabe der Kursbeschreibung, der gesetzlichen Vorgaben und der behördlichen Anerkennung statt.


Die teilnehmende Person ist verpflichtet, die mitgeteilten Prüfungsregeln einzuhalten. Dazu können insbesondere Identitätskontrollen, Kamera- und Anwesenheitspflichten, technische Anforderungen, Bearbeitungsfristen, Verbot unerlaubter Hilfsmittel sowie Vorgaben zur eigenständigen Bearbeitung gehören.


Täuschungsversuche, unzulässige Hilfsmittel, Identitätsverschleierung, unerlaubte Zusammenarbeit, unerlaubte Nutzung von KI-Systemen oder sonstige erhebliche Verstöße gegen Prüfungsregeln können zum Ausschluss von der Prüfung, zur Nichtbewertung, zur Wiederholungspflicht oder zum Nichtbestehen führen. Weitere Rechte von STRUTZING bleiben unberührt.


Technische Störungen im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person, insbesondere ungeeignete Endgeräte, instabile Internetverbindung, fehlende Kamera, fehlendes Mikrofon oder nicht funktionierende Software, begründen keinen Anspruch auf Bestehen, Bescheinigung oder kostenfreie Wiederholung.


Die Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt, wenn alle kursbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere vollständige Teilnahme, erforderliche Prüfung, vollständige Dokumentation, erforderliche praktische Ausbildungsanteile, erforderliche Nachweise und vollständiger Zahlungsausgleich.


Bescheinigungen werden grundsätzlich digital bereitgestellt. Leistungen, die über die reguläre digitale Bereitstellung hinausgehen oder aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben erforderlich werden, können als zusätzlicher Aufwand berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


Der Kunde und die teilnehmende Person haben Angaben, die auf Bescheinigungen erscheinen, unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Fehler zeitnah mitzuteilen.


§ 10 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Aufzeichnungsverbot

Alle von STRUTZING bereitgestellten Unterlagen, Skripte, Präsentationen, Videos, Audiodateien, Grafiken, Lernmodule, Übungsfragen, Prüfungsinhalte, Dokumentationen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich oder durch sonstige Rechte geschützt.


Der Kunde und die teilnehmende Person erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen und kursbezogenen Nutzung im Rahmen des gebuchten Kurses. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von STRUTZING zulässig.


Nicht gestattet sind insbesondere Vervielfältigung, Weitergabe, Veränderung, Verkauf, Vermietung, öffentliche Zugänglichmachung, Upload in Internet- oder Intranetplattformen, Weitergabe an Mitarbeitende oder Dritte außerhalb des gebuchten Teilnehmerkreises sowie Nutzung für eigene Schulungs-, Beratungs- oder Trainingsangebote.


Es ist untersagt, während Veranstaltungen Ton-, Bild-, Video-, Bildschirm- oder sonstige Aufzeichnungen zu erstellen, Screenshots anzufertigen, Transkriptionsdienste, KI-Mitschriften, Bots oder vergleichbare Systeme ohne ausdrückliche Zustimmung von STRUTZING einzusetzen.


Prüfungsfragen und vergleichbare Inhalte dürfen nicht vervielfältigt, gespeichert, weitergegeben oder veröffentlicht werden.


STRUTZING behält sich Rechte im Zusammenhang mit Text- und Data-Mining, KI-Training und vergleichbaren automatisierten Auswertungen vor. Die bereitgestellten Inhalte dürfen nicht zum Training, zur Entwicklung, Verbesserung oder Anreicherung von KI-Systemen oder vergleichbaren Anwendungen verwendet werden, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.


Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Regelungen kann STRUTZING den Zugang sperren, die teilnehmende Person ausschließen und Schadensersatzansprüche geltend machen.


§ 11 Datenschutz und Kommunikation

STRUTZING verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.


Der Kunde erkennt an, dass für die Organisation und Durchführung der Kurse, die Dokumentation von Anwesenheit, Lernfortschritt, Prüfungsergebnissen, praktischen Ausbildungsanteilen, Bescheinigungen und gegebenenfalls behördlichen Nachweisen personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen.


Soweit ein Arbeitgeber, eine Klinik, Praxis oder sonstige Organisation die Buchung veranlasst oder bezahlt, kann STRUTZING kurs- und abrechnungsbezogene Informationen an diese Stelle übermitteln, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Abrechnung, Zuordnung, Dokumentation oder zur Erfüllung berechtigter Interessen erforderlich ist und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen entgegenstehen.


Die Kommunikation erfolgt regelmäßig per E-Mail. Der Kunde ist verpflichtet, eine erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und organisatorische Mitteilungen rechtzeitig zur Kenntnis zu nehmen.


§ 12 Haftung und Grenzen der Verantwortlichkeit

STRUTZING haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet STRUTZING nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.


Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.


STRUTZING haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Schäden, die aus der technischen Sphäre des Kunden oder der teilnehmenden Person stammen, insbesondere unzureichende Internetverbindung, ungeeignete Endgeräte, fehlerhafte Software, blockierte E-Mails, Spamfilter oder fehlende technische Mitwirkung.


STRUTZING übernimmt keine Haftung dafür, dass eine teilnehmende Person aufgrund individueller Voraussetzungen, fehlender oder nicht anerkannter Nachweise, behördlicher Entscheidungen, arbeitgeberseitiger Einsatzvoraussetzungen oder sonstiger außerhalb des Verantwortungsbereichs von STRUTZING liegender Umstände am Ende den angestrebten Status, insbesondere den Erwerb, die Anerkennung oder die Nutzung von Kenntnissen oder Fachkunde im Strahlenschutz, tatsächlich erreicht.


Soweit STRUTZING Leistungen Dritter lediglich vermittelt oder organisatorisch koordiniert, haftet STRUTZING für diese Drittleistungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und nur, soweit STRUTZING eigene Pflichten verletzt.


Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Dozierenden und Erfüllungsgehilfen von STRUTZING.


§ 13 Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei termingebundenen Kursen

Die von STRUTZING angebotenen Kurse werden mit konkretem Kursbeginn, konkretem Termin, konkretem Zeitraum oder verbindlichem Ablaufplan gebucht und sind damit termingebundene Kursleistungen.


Für solche termingebundenen Kursleistungen besteht regelmäßig kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufsrechts erfüllt sind. STRUTZING informiert Verbraucher hierüber im Buchungsprozess oder in den Verbraucherinformationen.


Die Nutzung einer Lernplattform, digitaler Unterlagen, eLearning-Phasen oder organisatorischer Online-Elemente stellt kein eigenständiges terminunabhängiges digitales Produkt dar, sofern sie Bestandteil des gebuchten termingebundenen Kurses ist.


Sollte für ein bestimmtes Angebot ausnahmsweise ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, wird STRUTZING Verbraucher hierüber gesondert nach den gesetzlichen Vorgaben informieren.


Sonstige zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern, insbesondere Gewährleistungsrechte oder Rechte bei nicht ordnungsgemäßer Leistungserbringung, bleiben unberührt.


§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.


Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. STRUTZING bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.


Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der jeweils vereinbarten Form. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


STRUTZING ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.


Klare Regeln für eine verlässliche Kursorganisation

Unsere AGB beschreiben die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für Buchung, Teilnahme, Durchführung, Nachweise, Umbuchungen, Stornierungen und Bescheinigungen.

Unser Service-Versprechen

  • Transparente Regelungen für Buchung und Teilnahme
  • Nachvollziehbare Hinweise zu Umbuchung, Ersatzperson und Stornierung
  • Klare Anforderungen an Technik, Anwesenheit und Nachweise
  • Verlässliche Orientierung zur Ausstellung von Bescheinigungen